top of page

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Honorargrundlage. 

In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie derzeit 92,50€ pro Sitzung à 50 Minuten.

(GOÄ Ziffer 861)

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie mich als kassenzugelassene ärztliche Psychotherapeutin ganz unkompliziert mit Ihrer Chipkarte aufsuchen.

Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert und/oder beihilfefähig, so wird die Therapie in der Regel übernommen, jedoch abhängig von dem Vertrag des Versicherten mit der Krankenversicherung. 

Teilweise werden pauschal 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr bewilligt oder es wird nach Einholen eines Gutachtens eine bestimmte Anzahl von Sitzungen genehmigt.

bottom of page